Stadtpolizei
Anschrift:
Alšova 333
471 25 Jablonné v Podještědí
Tel.:00420 487 710 932
Leitung: Bc. Sadílek Petr, Bürgermeister
• Die Stadtpolizei ist ein Organ der Stadt, welcher vom Stadtparlament durch die allgemein verbindliche Verordnung errichtet oder aufgelöst wird
• Jeder hat das Recht, sich an die, bei der Stadtpolizei angestellten Mitarbeiter der Stadt mit der Bitte um Hilfe zu wenden; diese sind verpflichtet, die aufgeforderte Hilfe im Rahmen ihrer Aufgaben zu leisten
• Die Stadtpolizei sichert die lokalen Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung im Rahmen der Kommunenkompetenzen und erfüllt weitere Aufgaben, falls es im Gesetz so geregelt wird
• Bei der Erfüllung der Aufgaben kooperert die Stadtpolizei mit der Polizei der Tschechischen Republik
• §2 des Gesetzes über die kommunale Polizei Nr. 553/1991 Samml.
Die kommunale Polizei hat bei der Sicherung der lokalen Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und Erfüllung weiterer Aufgaben laut diesel oder anderes Gesetzes folgende Aufgaben
a) Trägt zum Schutz und zur Sicherheit der Personen und des Eigentums bei,
b) hat Aufsicht bei der Einhaltung der Regeln für bürgerliches Zusammenleben,
c) Trägt im, durch das Gesetz festgelegten Umfang, zur Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs,
d) registriert Körperverletzungen und andere Ordnungswiedrigkeiten
e) informiert die physischen und juristischen Personen über den Verstoss gegen die allgemein verbindlichen Vorschtiften und unternimmt Maßnahmen zur Verbesserung.
• Jeder hat das Recht, sich an die, bei der Stadtpolizei angestellten Mitarbeiter der Stadt mit der Bitte um Hilfe zu wenden; diese sind verpflichtet, die aufgeforderte Hilfe im Rahmen ihrer Aufgaben zu leisten
• Die Stadtpolizei sichert die lokalen Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung im Rahmen der Kommunenkompetenzen und erfüllt weitere Aufgaben, falls es im Gesetz so geregelt wird
• Bei der Erfüllung der Aufgaben kooperert die Stadtpolizei mit der Polizei der Tschechischen Republik
• §2 des Gesetzes über die kommunale Polizei Nr. 553/1991 Samml.
Die kommunale Polizei hat bei der Sicherung der lokalen Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und Erfüllung weiterer Aufgaben laut diesel oder anderes Gesetzes folgende Aufgaben
a) Trägt zum Schutz und zur Sicherheit der Personen und des Eigentums bei,
b) hat Aufsicht bei der Einhaltung der Regeln für bürgerliches Zusammenleben,
c) Trägt im, durch das Gesetz festgelegten Umfang, zur Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs,
d) registriert Körperverletzungen und andere Ordnungswiedrigkeiten
e) informiert die physischen und juristischen Personen über den Verstoss gegen die allgemein verbindlichen Vorschtiften und unternimmt Maßnahmen zur Verbesserung.